Nein zum Notopfer für künftige Aktionäre  Zurück zur Startseite

Nach ersten Berichten finden die regionalen „Basisdialoge“ landauf landab einen starken Zulauf, wobei nach Aussagen erfahrener TRANSNET-Funktionäre aus der Mitgliedschaft auch viel mehr Fragen gestellt und mehr kritische Diskussionsbeiträge gemacht wurden als bei ähnlichen Anlässen in früheren Jahren.

„Es besteht keine betriebswirtschaftliche Notwendigkeit zu solchen einschneidenden Opfern“, hat es ein Kollege auf den Punkt gebracht. Wenn – wie vom DB-Management angekündigt – das zu erwartende Betriebsergebnis für 2004 besser ist als der Vorjahreswert, dann könne dieses Opfern nur einem Ziel dienen: der „Herstellung der Börsenfähigkeit auf Teufel komm raus“.

Tatsache ist, dass schon im letzten Jahr ein vom Bundesverkehrsministerium in Auftrag gegebenes Gutachten der Morgan Stanley-Bank eine weitere Senkung der Personalkosten als wesentliche Voraussetzung für den angestrebten Börsengang genannt hatte. Und TRANSNET-intern sind die Funktionäre überwiegend darauf eingeschworen worden, einen Börsengang unter der Voraussetzung „mitzugestalten“, dass damit der Bahn-Konzern als Ganzes erhalten bleibt und an die Börse geht und nicht vorab in viele Einzelteile zerschlagen wird. Bahnchef Hartmut Mehdorn und Kanzler Gerhard Schröder werden in diesem Zusammenhang in der Gewerkschaft als die einzigen verlässlichen Garanten für den Erhalt eines einheitlichen Bahnkonzerns dargestellt, die man sich deshalb „warm halten“ müsse. Allerdings favorisieren die Grünen eindeutig eine Zerschlagung des Bahnkonzerns und Vollprivatisierung der Transportgesellschaften, so dass im derzeitigen – und wohl auch im künftigen – Bundestag keine Mehrheit für einen integrierten Börsengang der DB Holding besteht.

Kleingedrucktes

Ein genauerer Blick in das Kleingedruckte im Tarifvertragswerk zeigt indes, dass die Eisenbahner vor diesem Hintergrund keineswegs bis 2010 aufatmen können und „dank Hartmut und Gerhard“ ruhig schlafen können. So steht hier schwarz auf weiß geschrieben, dass die „Beschäftigungssicherung“ bis zum 31.12.2010 nur dann gelten soll, so lange der integrierte Bahnkonzern bestehen bleibt. Ansonsten entfällt die Geschäftsgrundlage. Ein weiterer „Haken“, der aufhorchen lässt, ist die Bestimmung, wonach bei einem Betriebsübergang bzw. einem Verkauf des Unternehmens an einen Dritten der Tarifvertrag über die Beschäftigungssicherung keine Anwendung mehr finden wird. Warum, so fragt sich mancher lesende Eisenbahner, wiegt man uns mit einem „integrierten Börsengang“ und der „Einheit des Konzerns“ unter Mehdorn in Sicherheit und hält sich dann die Tür für den Verkauf von einzelnen Tochterunternehmen offen? Ebenso kann das Vertragswerk aufgrund von Entscheidungen der EU oder nationaler Gesetze vorzeitig aufgekündigt werden. Das Beharren des DB-Vorstands auf „Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit“ bei Ausschreibungen im Nahverkehr „durch Arbeitskostenreduzierung“ riecht nach weiterer Flexibilisierung und Drücken der Personalkosten.

Befürworter des Vertragswerks weisen darauf hin, dass die vereinbarte Beschäftigungssicherung für mehr Tochterunternehmen im DB-Konzern gelten soll als in den letzten Jahren. Dies hat in den Reihen vieler davon Betroffener eine gewisse Erleichterung ausgelöst. Allerdings gilt die Beschäftigungssicherung nur für Tarifkräfte mit mindestens 5 Jahren Beschäftigungsdauer und zielt damit auf eine Spaltung zwischen Jung und Alt ab. Obwohl auch die unter 5 Jahren im Konzern Beschäftigten bei Wegfall des Arbeitsplatzes vom Job-Service der Bahn vermittelt werden können, haben sie aber anders als die über 5 Jahre tätigen Eisenbahner keinen Anspruch auf einen „Integrationsvertrag" wie kündigungsbeschränkte langjährige Beschäftigte mit zunächst besserer Absicherung.

Für alle Beschäftigtengruppen, deren Arbeitsplatz wegfällt, sind die „Zumutbarkeitsbedingungen“ indes sehr breit gefasst. So sind auch sehr weit entfernte Arbeitsorte „zumutbar“ – was ohne Umzug oder aufreibendes Wochenendpendeln nicht möglich ist. Schon bisher sind deshalb viele Kolleginnen und Kollegen mit einer Abfindung „freiwillig“ ausgeschieden. Schon bisher und auch künftig zumutbar ist eine Abstufung in der Einkommensgruppe. So kann sich etwa ein Werkmeister nach 2-3 Jahren auf der Einkommensstufe eines Ungelernten wieder finden – und soll froh sein, dass er überhaupt noch einen Job hat.

Wir müssen NEIN sagen und dürfen nicht kampflos alles preisgeben. Sprechen wir Französisch! Wer nicht kämpft hat schon verloren!

Ein TRANSNET-Mitglied aus Hessen!

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“Ein hoher Preis: DB- ”Beschäftigungssicherung”